Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Angebot, Lieferung und Leistungen von Happy Castlekids gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebot und Vertragsabschluss
Mit Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.
Ein Vertrag kommt zustande, durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung.
Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen.
Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.

Wetterrisiko

Sollte aufgrund des Wetters (länger anhaltender Regen) kein Aufbau möglich sein, kann das Eventmodul bis zur Abholung/ Lieferung kostenlos storniert werden. Maßgebend hierfür ist die Wetterprognose auf der Plattform www.wetter.com. Sofern die Regenwahrscheinlichkeit im Verleihzeitraum für mindestens 3 Stunden über 50% liegt, kann die Stornierung kostenlos erfolgen.

Bei Regen oder starkem Wind dürfen die Mietobjekte nicht im freien Betrieben werden.

Preise
Rechnungsbetrag wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zahlung und Kaution
Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung nach Absprache oder per Überweisung spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zum festgelegten Zahlungsziel Termin.
Die vereinbarte Kaution wird in Bar hinterlegt.

Eigentumsvorbehalt
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

Regelungen bei Selbstabholung
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Happy Castlekids übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

Anlieferung
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet.
Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.
Der Sicherheitsabstand beträgt 1,8 Meter zu allen Seiten.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.
Bei der Vermietung von Mietobjekten (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige
Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
Bei Regen müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

Die Eventmodule müssen sauber und trocken verpackt werden ( Vermeidung von Schimmelpilz ). Bei Nichtbeachtung werden Reinigungs- bzw. Trocknungskosten in Höhe von 50€ in Rechnung gestellt. Wird die Hüpfburg nicht ordentlich zusammengelegt zrückgebracht, so werden Kosten in Höhe von 30€ in Rechnung gestellt.

Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

Haftung
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.
Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.
Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch nicht Nichtstattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter, die in der Preisliste aufgeführte Reinigung berechnet. Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Nutzungsbedingung von Eventmodulen
Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht unseres Personals und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist und die Gesamtbelastung der Hüpfburg nicht überschritten wird.
Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden.
Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

Mietbedingungen
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Werden Mietgegenstände nass und/oder verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter die dem Vermieter ggf. entstehenden Reinigungskosten übernehmen.

Die Mietzeit beginnt bei einer Tagesmiete mit Abholung oder Anlieferung ab 8:30 Uhr und endet mit Rückgabe  oder Abholung bis spätestens 20:30 Uhr. Eine Wochenendmiete beginnt mit Abholung oder Anlieferung Samstag 8:30 Uhr und endet spätestens mit Rückgabe oder Abholung Sonntag 20:30 Uhr. 

 

Stornierung des Mietvertrages
Die Stornierung muss schriftlich angezeigt werden und bringt folgende Kosten für den Mieter:
30 Tage vor Miettermin 30% der Mietgesamtkosten

20 Tage vor Miettermin 60% der Mietgesamtkosten
14 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietgesamtkosten

am Veranstaltungstag 100% der Kosten

 

Popcornmaschinen und Zuckerwattemaschinen

Bei angemieteten Popcornmaschinen und Zuckerwattemaschinen ist die Bedienungsanleitung strengstens einzuhalten.
Aus hygienischen Gründen, ist die Rückerstattung von gekauften Zutaten ausgeschlossen.
Popcornmaschinen und Zuckerwattemaschinen müssen gereinigt zurückgegeben werden. Es dürfen keine stark chemischen Reiniger, sowie Spülmittel, zur Reinigung verwendet werden. Die Reinigung erfolgt durch den Mieter mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. 

 

Reinigung und Trocknung
Sollten die Mietobjekte verschmutzt, naß oder mit Kleberresten wiedergebracht werden, entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten die dem Aufwand entsprechend berechnet werden.

 

Rückgabe der Eventmodule

Die Eventmodule sind grundsätzlich nach den getroffenen Vereinbarungen im Vertrag zurück zu geben. Davon abweichende Regelungen sind ausdrücklich mit dem Verleiher zu vereinbaren (z.B. Rückgabe am Folgetag). Werden die Eventmodule abweichend davon verspätet zurück gegeben, so wird abhängig von der Dauer der Verspätung min. eine halbe Tagesmiete bis zu eine vollen Tagesmiete berechnet. 

 


Änderungen/ Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Nutzungsbedingung ist Bestandteil des Vertrages.


Stand: 08.03.2018